Sonntag, 4. Januar 2009

Modernisierungspflicheten & Inspektionspflichten, denen Sie nachkommen müssen

Die unbedingten Nachrüstverpflichtungen nach § 10 EnEV sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen und daher für Gebäudeeigentümer, Wohnungseigentümer und Verwalter zwingend. Der Alleineigentümer einer Immobilie hat den Nachrüstverpflichtungen selbst nachzukommen.

Bedingte Nachrüstverpflichtungen können sich dadurch ergeben, dass Änderungen an einem Gebäude vorgenommen werden. Diese Änderungen müssen gem. § 9 EnEV so gestaltet werden, dass die in der EnEV vorgeschriebenen Energiewert eingehalten werden.